Austritt & Auflösen

Übertragenes Gildenland

Beim Austritt bleibt eingebrachtes Land bei der Gilde. Deine eingetragenen Rechte dort und die spätere Rückgabe an dich entfallen.

Bei Auflösung oder Freigabe einer inaktiven Gilde geht übertragenes Land an den noch vermerkten Geber zurück, wenn sein Budget, Claim-Anzahl und Form passen. Sonst wird es Wildnis; die Blöcke bleiben.

Prüfe vorher /claim budget und /claim info. An Spieler verkaufte Grundstücke bleiben persönlich.